Fein- und Faserstäube im Innenraum

Feinstaub

Staub ist die Sammelbezeichnung für feste Teilchen (Partikel), die entweder längere Zeit in der Luft verbleiben oder innerhalb kurzer Zeit am Fußboden und auf anderen Flächen sedimentieren. Staubpartikel können bezüglich ihrer Größe sehr unterschiedlich sein.

 Ultrafeinstaub:< 100 nm
 Feinstaub:bis 2,5 μm
 gröberer Feinstaub:> 2,5 μm bis ca. 10 μm
 Schwebstaubbis 30 μm

Partikel ab einer Größe von 10 μm und mehr sedimentieren z.T. innerhalb weniger Minuten. Feinere Partikel können mehrere Tage in der Luft schweben. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer können sie in die Atemwege eindringen. Ultrafeine Partikel (Nanopartikel) können über die Lungenbläschen bis in die Blutbahn gelangen und sich so im ganzen Körper verteilen.

Eine gesundheitliche Bewertung von Feinstäuben im Innenraum ist schwierig, da die Feinstaubstudien weitgehend auf Daten der Außenluftbelastung zurückgreifen. Die Beurteilungskriterien (Grenzwerte), die im Außenluftbereich zur Beurteilung von Partikeln genutzt werden, sind im Innenraumbereich aufgrund anderer Quellen und Zusammensetzungen der Feinstäube nicht anwendbar. Trotz der Unsicherheiten bei der gesundheitlichen Bewertung von Feinstäuben in Innenräumen erscheint es jedoch angeraten, erhöhte Belastungen zu minimieren.

Faserstaub

Unter dem Begriff Faserstäube werden Partikel verstanden, die eine nadelförmige Struktur aufweisen. Aus hygienischer Sicht bedeutsam sind Fasern, die eine Länge von mehr als 5 µm aufweisen, deren Durchmesser kleiner als 3 µm ist und die ein Längen- zu-Durchmesser-Verhältnis von 3:1 überschreiten. Solche Fasern werden als "kritische" Fasern bezeichnet. Sie können beim Einatmen in das Lungengewebe eindringen. Als kritische Fasern können insbesondere Asbest und die älteren KMF (künstliche Mineralfasern wie z.B. Glaswolle, Steinwolle) im Innenraum auftreten und zu Belastungen führen.

Bei Abbruch- oder Umbauarbeiten sind nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519 – Asbest, TRGS 521 – KMF) besondere Schutzvorkehrungen zu treffen. Als rechtliche Grundlage für die Erfassung von asbesthaltigen Baustoffen dient die Technische Baubestimmung "Asbestrichtlinien" (Fassung Januar 1996) mit ihren Erläuterungen und  ergänzenden Bestimmungen.

Aufgabe von Asbest- /KMF-Erhebungen ist es, schadstoffhaltige Bauteile und Produkte im Gebäude zu dokumentieren und eine Bewertung vorzunehmen, die den Gebäudeeigentümer bzw. Nutzer in die Lage versetzt, Umfang und Dringlichkeit der Sanierungsbedürftigkeit festzustellen, so dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.

Schwarzstaubablagerungen (Magic Dust, Fogging Phänomen)

Der innerhalb von wenigen Tagen auftretende rußig- schmierige Schwarzstaub setzt sich besonders oberhalb von Heizkörpern, an Gardinen und Vorhängen, auf Fensterrahmen, Kunststoffflächen, an elektrischen Geräten sowie auf der Innenseite von Außenwänden ab. Der überwiegende Teil der betroffenen Wohnungen wurde vor dem Auftreten des Phänomens renoviert. Weitere Einflussfaktoren (vermutlich Weichmacher, Elektrostatik, heiße Quellen, bauliche Gegebenheiten) spielen eine Rolle für die Entstehung dieser Stäube. Für die Ursachenermittlung führen wir Ortsbegehungen und Analysen durch.