Das Institut

Das U+G Bruns- Tober ist im Landkreis Gifhorn, in Wolfsburg,  Braunschweig, Celle,  Goslar,  Hannover, Uelzen, Lüneburg, Magdeburg für Sie tätig.

Wohnraumbegehungen sollten erfolgen wenn:

Gesundheitsprobleme bei längerem Aufenthalt im Gebäude auftreten

Häufig erreichen uns Anfragen, bei denen gesundheitliche Beschwerden wie Atemwegs- und Schleimhautreizungen, Husten, Fließschnupfen, Asthma, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Hautekzeme, Infektanfälligkeit etc. bei längerem Aufenthalt in der Wohnung, am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Kindergarten beschrieben werden. Diese Symptome bessern sich, wenn die Nutzung des Gebäudes ausgesetzt wird (z.B. im Urlaub).

Nach einer gezielten Befragung der betroffenen Personen zur Krankheitsgeschichte, der ärztlichen Diagnose, zur Historie des Gebäudes/ Wohnung unter Hinzuziehung von  Bau- und Renovierungsbeschreibungen  und zum Inventar erfolgt eine Begehung der Räume.

Schadstoffverdächtige Baustoffe werden erfasst und über Material- Staub- oder Raumluftprobenahmen identifiziert. Die ermittelten Konzentrationen werden unter Berücksichtigung von Hintergrund-, Normal- und Auffälligkeitswerten sowie Richt- und Grenzwerten bewertet.

Ein Kauf-/ Mietinteresse an einer Immobilie besteht

Beim Kauf oder bei der Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung geht es um Ihr gutes Geld. Unter frisch getünchten Wänden können ungeahnte Risiken versteckt sein: Asbest in Spachtelmassen, Putzen, Fliesenklebern und Bodenbelägen, PCP und Lindan in Holzanstrichen, Formaldehyd in Pressspanplatten, PAK in Bodenklebern, Schimmelpilze durch Feuchtigkeitsschäden und vieles andere mehr.

Die zahlreichen Umweltskandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass hunderttausende von privaten und öffentlichen Gebäuden betroffen sein können. Gefahren, die als Altlasten in Bestandsgebäuden einen dringenden Sanierungs- und Handlungsbedarf aufweisen.

Als Käufer einer Immobilie drohen deshalb neben gesundheitlichen Risiken auch finanzielle Belastungen, falls Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf Altlasten erforderlich werden. Wird der Schaden erst nach dem Erwerb festgestellt, bleibt der neue Eigentümer in aller Regel auf den Sanierungskosten sitzen.

Eine Gebäudebegehung durch einen Sachverständigen, der wissenschaftlich anerkannte und reproduzierbare Messungen und Analysen durchführt, hat zum Ziel, die Gebäudebelastung für eine Kauf-/oder Mietentscheidung exakt zu ermitteln.

Spezifische Schadstofferhebungen (Asbest, PCB, PAK, Schimmelpilze…) durchgeführt werden sollen

Die Erforschung des Baumaterials Asbest, des Flammschutzmittels und Weichmachers PCB und des Holzschutzmittels PCP hat in den letzten Jahren zu der Erkenntnis geführt, dass der Einsatz in seinen verschiedenen Verwendungsformen nicht nur bei der Herstellung und der Verarbeitung gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf die Betroffenen haben kann. Zur Vermeidung der Gefährdung von Personen, die sich in kontaminierten Gebäuden aufhalten, ist die Sanierung mit der Erstellung von Technischen Regeln zur Pflicht geworden

Bei Abbruch- oder Umbauarbeiten sind für Gefahrstoffe nach Gefahrstoff- und Arbeitsschutzrecht besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Deshalb wird bei der Planung von Umbau- oder Abrissarbeiten zur Vermeidung von Bauverzögerungen und/oder erheblichen Mehrkosten eine vorherige Schadstofferhebung empfohlen.

Als rechtliche Grundlage für die Erfassung von asbest-, PCB- oder PCP- haltigen Baustoffen dienen die Technischen Baubestimmungen „Asbestrichtlinien“ ,die „PCB- Richtlinie“  und die „PCP- Richtlinie“

Aufgabe der Untersuchungen ist es, schadstoffhaltige Bauteile und Produkte zu dokumentieren und eine Bewertung vorzunehmen, die den Gebäudeeigentümer bzw. Nutzer in die Lage versetzt, Umfang und Dringlichkeit der Sanierungsbedürftigkeit festzustellen.

Dazu ist es erforderlich, die in dem Gebäude vorhandenen schadstoffhaltigen Bauteile und Produkte festzustellen, raumweise zu katalogisieren und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.

Die Dringlichkeit der Sanierung wird unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien bewertet.